Heilpraktiker für Psychotherapie

Terminübersicht - Vorbereitungskurse

Fachausbildungen, auch für HPPsy

Das Heilpraktikergesetz schreibt vor, dass alle, die in eigener Praxis die Heilkunde (Erkennen, Heilen und Lindern von Leiden) ausüben , eine staatliche Heilerlaubnis  haben müssen, sonst  machen sie sich strafbar. Seit 1995 gibt es die Möglichkeit, eine eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen. Sprachlich hat man sich zwar darauf geeinigt, der Prüfung und damit der Erlaubnis eine psychologische, psychotherapeutische  Färbung zu geben. Dies gilt aber auch für alle energetischen oder spirituellen Methoden.  (Wichtige Abgrenzung: Unter Beratung versteht man nur die reine Information über eine Behandlungsmethode. Jede tiefere Beziehung zum Klienten wird als „Ausübung der Heilkunde“ verstanden.)

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine eingeschränkte Heilerlaubnis für den Bereich psychologischer oder energetischer Methoden und dürfen sich ‘Heilpraktiker/in für Psychotherapie’ nennen. Sie können dann eine Praxis eröffnen.

Verlangt werden in der gutachterlichen Überprüfung:

  • Ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der Tätigkeit als Psychotherapeut/in von ärztlichen/ heilpraktische Tätigkeiten

  • psychodiagnostische Fähigkeiten, 

  • die Befähigung, Patienten entsprechend der Diagnose zu behandeln

  • die Befähigung, Grenzen und Gefahren der Psychotherapie im Einzelfall zu erkennen

  • Kenntnisse über die Ursachen psychischer Erkrankungen

  • Grundwissen über psychisch wirksame Medikamente

  • sicheres Verhalten in Krisensituationen

Die AMARA Schulen für Heilpraxis und Naturheilkunde bieten seit 1996, als eine der ersten Heilpraktikerschulen, mit sehr großem Erfolg Vorbereitungskurse für die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie  bei den Bezirksregierungen  in Lüneburg, Hannover oder Braunschweig und auch in Hamburg an. 

Vermittelt werden fundierte Grundlagen in Psychiatrie, Neurologie und Psychologie, entsprechend dem geforderten Wissensstand der Überprüfung. Außerdem üben wir die differentialdiagnostische Abgrenzung körperlicher und seelischer Ursachen psychischer Krankheitsbilder und erarbeiten mit Ihnen schließlich eine Kompetenz in der Wahl einer angemessenen Behandlungsform. Gesetzliche Fragen, wie: „Wen darf ich wie behandeln und wen überweise ich? Wohin überweise ich? runden den Lehrgang ebenso ab, wie das korrekte Einschätzen und Verhalten in psychiatrischen Notfällen und Krisensituationen. 

Die Ausbildung findet an folgenden Studienorten

Bielefeld  Braunschweig  Bremen  Göttingen Hamburg  Hannover  Paderborn  statt. 

Um in einer Praxis selbständig therapeutisch zu arbeiten, benötigen Sie eine Heilerlaubnis. Alle diejenigen, die in psychotherapeutischen Verfahren ausgebildet sind, aber nicht Psychologie studiert haben, können beim Gesundheitsamt oder der zuständigen Bezirksregierung eine Prüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Heilerlaubnis und können sich "psychotherapeutischer Heilpraktiker" nennen. Sie können dann, genau wie ein Heilpraktiker, eine Praxis eröffnen und mit den meisten privaten Kassen abrechnen. Allerdings ist Ihre Heilerlaubnis eingeschränkt auf psychotherapeutische Verfahren.

Umfang und Aufbau der Ausbildung
72 Unterrichtsstunden (Ustd.) - verteilt auf 5 Wochenenden à 14,5 Ustd.
oder 12 Einzeltermine à 6 Ustd.

Ausbildungskosten
Vorauszahlung  bitte erfragen!
Ratenzahlung    nach individueller Absprache

I
m Studienpreis sind die Kosten für das AMARA - Lehrskript enthalten

Bitte informieren Sie sich in Ihrer nächstgelegenen AMARA Schule.

Extraangebot: Für Institutionen bieten wir nach Absprache angepasste Vorbereitungsgänge an.

Im Dezember 1999 wurde bei einer Landesgruppensitzung der Landesgesundheitsbehörden über die Zukunft der heilkundlichen Psychotherapie beraten. Dort hatten sich zunächst die Bundesländer Hamburg, Baden - Württemberg und Bayern (welch` interessante Allianz....) entschieden, die bisherige Überprüfungspraxis beizubehalten. Damit wird in diesen Ländern auch weiterhin nicht - akademisch ausgebildeten psychotherapeutisch geschulten Menschen die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie erteilt. Fast alle anderen Bundesländer haben sich dann angeschlossen.

In Niedersachsen werden die Überprüfungen zentral von Lüneburg aus verwaltungstechnisch betreut. Auf Grund der großen Anzahl von Anträgen werden die Überprüfungen neben dem Hauptort Lüneburg auch noch dezentral in Hannover und Braunschweig durchgeführt. Dadurch können die Wartezeiten auf ein realistisches Maß angepasst werden.

Wegen des neuen Psychotherapiegesetzes ist der Titel "Psychotherapeut"  geschützt und darf nur noch von speziell ausgebildeten Psychologen und Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung geführt werden. Wir können uns „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“ nennen. Dies wurde von einigen Bezirksregierungen so auch als Bezeichnung angewandt. 

Auf jeden Fall kann man sich aber nach seiner jeweiligen Therapierichtung nennen, also z.B. Gestalt - Therapeutin, Kunst - Therapeut usw.

 

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