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Das
Heilpraktikergesetz schreibt vor, dass alle, die in eigener Praxis die
Heilkunde (Erkennen, Heilen und Lindern von Leiden) ausüben , eine
staatliche Heilerlaubnis haben müssen, sonst machen
sie sich strafbar. Seit 1995 gibt es die Möglichkeit, eine
eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen.
Sprachlich hat man sich zwar darauf geeinigt, der Prüfung und damit der
Erlaubnis eine psychologische, psychotherapeutische Färbung zu geben. Dies gilt aber auch für alle
energetischen oder spirituellen Methoden.
(Wichtige Abgrenzung: Unter Beratung versteht man nur die reine
Information über eine Behandlungsmethode. Jede tiefere Beziehung zum
Klienten wird als „Ausübung der Heilkunde“ verstanden.)
Nach
bestandener Prüfung erhalten Sie eine eingeschränkte Heilerlaubnis für
den Bereich psychologischer oder energetischer Methoden und dürfen sich
‘Heilpraktiker/in für Psychotherapie’ nennen. Sie können dann eine
Praxis eröffnen.
Verlangt
werden in der gutachterlichen Überprüfung:
-
Ausreichende
Kenntnisse über die Abgrenzung der Tätigkeit als Psychotherapeut/in
von ärztlichen/ heilpraktische Tätigkeiten
-
psychodiagnostische
Fähigkeiten,
-
die
Befähigung, Patienten entsprechend der Diagnose zu behandeln
-
die
Befähigung, Grenzen und Gefahren der Psychotherapie im Einzelfall zu
erkennen
-
Kenntnisse
über die Ursachen psychischer Erkrankungen
-
Grundwissen
über psychisch wirksame Medikamente
-
sicheres
Verhalten in Krisensituationen
Die
AMARA Schulen für Heilpraxis und Naturheilkunde bieten seit 1996, als eine
der ersten Heilpraktikerschulen, mit sehr großem Erfolg Vorbereitungskurse
für die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie bei
den Bezirksregierungen in Lüneburg, Hannover oder Braunschweig und
auch in Hamburg an.
Vermittelt
werden fundierte Grundlagen in Psychiatrie, Neurologie und Psychologie,
entsprechend dem geforderten Wissensstand der Überprüfung. Außerdem
üben wir die differentialdiagnostische Abgrenzung körperlicher und
seelischer Ursachen psychischer Krankheitsbilder und erarbeiten mit Ihnen
schließlich eine Kompetenz in der Wahl einer angemessenen
Behandlungsform. Gesetzliche Fragen, wie: „Wen darf ich wie behandeln
und wen überweise ich? Wohin überweise ich? runden den Lehrgang ebenso
ab, wie das korrekte Einschätzen und Verhalten in psychiatrischen
Notfällen und Krisensituationen.
Die Ausbildung findet an folgenden Studienorten
Bielefeld
Braunschweig
Bremen
Göttingen Hamburg
Hannover
Paderborn
statt.
Um in einer
Praxis selbständig therapeutisch zu arbeiten, benötigen Sie eine
Heilerlaubnis. Alle diejenigen, die in psychotherapeutischen Verfahren
ausgebildet sind, aber nicht Psychologie studiert haben, können beim
Gesundheitsamt oder der zuständigen Bezirksregierung eine Prüfung ablegen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Heilerlaubnis und können sich
"psychotherapeutischer Heilpraktiker" nennen. Sie können dann, genau wie
ein Heilpraktiker, eine Praxis eröffnen und mit den meisten privaten
Kassen abrechnen. Allerdings ist Ihre Heilerlaubnis eingeschränkt auf
psychotherapeutische Verfahren.
Umfang und Aufbau der Ausbildung
72 Unterrichtsstunden (Ustd.)
- verteilt auf 5 Wochenenden à 14,5 Ustd.
oder 12 Einzeltermine à 6 Ustd.
Ausbildungskosten
Vorauszahlung
bitte erfragen!
Ratenzahlung nach individueller Absprache
Im Studienpreis sind die
Kosten für das AMARA - Lehrskript enthalten
Bitte
informieren Sie sich in Ihrer nächstgelegenen AMARA Schule.
Extraangebot: Für Institutionen bieten wir nach Absprache angepasste
Vorbereitungsgänge an.
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Im
Dezember 1999 wurde bei einer Landesgruppensitzung der
Landesgesundheitsbehörden über die Zukunft der heilkundlichen
Psychotherapie beraten. Dort hatten sich zunächst die
Bundesländer Hamburg, Baden - Württemberg und Bayern (welch`
interessante Allianz....) entschieden, die bisherige
Überprüfungspraxis beizubehalten. Damit wird in diesen Ländern
auch weiterhin nicht - akademisch ausgebildeten
psychotherapeutisch geschulten Menschen die Erlaubnis zur
Ausübung der Psychotherapie erteilt. Fast alle anderen
Bundesländer haben sich dann angeschlossen.
In
Niedersachsen werden die Überprüfungen zentral von Lüneburg aus
verwaltungstechnisch betreut. Auf Grund der großen Anzahl von
Anträgen werden die Überprüfungen neben dem Hauptort Lüneburg
auch noch dezentral in Hannover und Braunschweig durchgeführt.
Dadurch können die Wartezeiten auf ein realistisches Maß
angepasst werden.
Wegen
des neuen Psychotherapiegesetzes ist der Titel
"Psychotherapeut" geschützt
und darf nur noch von speziell ausgebildeten Psychologen und
Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung geführt werden. Wir
können uns „Heilpraktiker/in für Psychotherapie“ nennen.
Dies wurde von einigen Bezirksregierungen so auch als Bezeichnung
angewandt.
Auf
jeden Fall kann man sich aber nach seiner jeweiligen
Therapierichtung nennen, also z.B. Gestalt - Therapeutin, Kunst -
Therapeut usw.
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