Unsere FAQ:
Wer kann Heilpraktiker*in werden?
Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung sind:
• Mindestalter: 25 Jahre.
• Hauptschulabschluss.
• Aktuelles ärztliches Zeugnis über geistige und gesundheitliche Eignung zur Berufsausbildung und -ausübung.
• Aktuelles amtliches Führungszeugnis ohne Vorstrafeneintrag.
Wie werden die Kurse durchgeführt?
An der amara Bildungsakademie UG bieten wir unterschiedliche Unterrichtsformen an, wie z.B. Präsenzunterricht, Onlinekurse oder auch Hybridformen.
Ist eine Förderung oder Kostenübernahme der Kursgebühren möglich?
Unsere Zertifizierungen nach AZAV und DIN EN ISO 9001:2015 erlauben es, dass unsere Teilnehmer*innen von unterschiedlichen Förderprogrammen profitieren können.
Wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten, sind Förderungen von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit, das JobCenter, die Deutsche Rentenversicherung oder das Karrierecenter der Bundeswehr möglich.
Wenn Sie sich weiterbilden oder innerhalb eines Arbeitsverhältnisses neue Qualifikationen erwerben möchten, können Kosten anteilig von unterschiedlichen Förderträgern bewilligt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Bildungsprämie.
Kann ich in die Ausbildungen hinein schnuppern?
Zur Orientierung und zum Kennenlernen unserer amara Bildungsakademie UG bieten wir kostenlose Gasthörertermine an, an denen man Dozenten, Unterrichtsform und Räumlichkeiten kennenlernen kann.
Kann ich einen Kurs stornieren, kündigen, umbuchen?
Gemäß der AGBs können die Ausbildungsverträge storniert, gekündigt oder umgebucht werden.
Was kostet eine Ausbildung zur Heilpraktiker*in?
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Ausbildung. Die amara Bildungsakademie UG bietet Vollzeit-, Teilzeit-, Wochenend- und Onlinekurse an.
Wir bieten für die unterschiedlichen Kursformate die Möglichkeit der Ratenzahlung an.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Heilpraktiker*in für Psychotherapie?
Je nach Vorbildung und abhängig von der Kursform kann die Ausbildung in ca. 6 - 8 Monaten absolviert werden.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Heilpraktiker*in?
Je nach Vorbildung und abhängig von der Kursform kann die Ausbildung in ca. 12 bis 24 Monaten absolviert werden. In einigen Kursen besteht die Möglichkeit, zu einem Themenbeginn in den laufenden Kurs einzusteigen.
Erhalte ich nach Ende der Ausbildung ein Zertifikat?
Nach Abschluss der Ausbildungen erhalten alle Teilnehmer*innen eine Teilnahmebescheinigung, einige zertifizierte Fachausbildungen schließen mit einem Zertifikat ab.
Wie werde ich Heilpraktiker*in oder Heilpraktiker*in für Psychotherapie?
Den Heilpraktiker für Psychotherapie können Sie in Form eines Präsenzlehrganges oder Fernstudiums bei privaten Bildungsinstituten oder an einer Heilpraktikerschule wie der amara Bildungsakademie UG absolvieren. Zur Erteilung der heilkundlichen Erlaubnis muss die Prüfung beim Gesundheitsamt abgelegt werden.
Können HeilpraktikerInnen oder Heilpraktiker*innen für Psychotherapie mit der Krankenkasse abrechnen?
Die Leistungen der Heilpraktiker*innen oder Heilpraktiker*innen für Psychotherapie müssen privat bezahlt werden. Einige Privatkassen und Zusatzversicherungen erstatten jedoch die Therapiekosten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Ausnahmefällen die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie.
Was darf man als Heilpraktiker*in für Psychotherapie machen?
Während Psychotherapeut*innen nur sozialrechtlich anerkannte Verfahren anwenden dürfen (Kognitive Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), haben die Heilpraktiker*innen für Psychotherapie Therapiefreiheit und können somit aus einem großen Pool an Therapiemethoden auswählen.
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie dürfen psychische und psychosomatische Störungen behandeln, vorausgesetzt, sie beachten ihre Sorgfaltspflicht gemäß BGB, was bedeutet, dass ihre Fachkenntnisse und Möglichkeiten ausreichen müssen, die beabsichtigte Heilbehandlung fachgemäß durchzuführen. Psychosomatische Störungen dürfen sie nur in Zusammenarbeit mit einem Arzt durchführen, um sicher zu stellen, dass eventuell ebenfalls vorhandene, rein somatische Probleme unverzüglich fachgemäß behandelt werden. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie dürfen im Rahmen ihrer Behandlungsmaßnahmen nicht darauf hinwirken, dass eine notwendige ärztliche oder psychiatrische Behandlung herausgezögert, vernachlässigt oder unterlassen wird.
Was dürfen Heilpraktiker*innen?
Wer die heilkundliche Erlaubnis nachweisen kann, darf sich Heilpraktiker*in nennen und ist laut Gesetz dazu berechtigt, jede Tätigkeit auszuüben, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder körperlichen Schäden dient.
Allgemein praktizierende Heilpraktiker* gehören zu den freien Berufen, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Fotografen.
Sie können Ihre Tätigkeit entweder in eigener Praxis oder in einem Angestelltenverhältnis durchführen. Sie müssen (gemäß Heilpraktiker Gesetz §3) allerdings in jedem Fall eine Praxis anmelden, haben eine Berufshaftpflichtversicherung und unterliegen den allgemein üblichen Rechtspflichten wie Schweige-, Sorgfalts-, Fortbildungspflicht etc..