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Neuigkeiten

Zahlen lügen nicht - keine Gefahr durch Heilpraktiker

„Heilpraktiker richten viele Schäden an!“ Eine Aussage, die derzeit von zahlreichen Medien kolportiert wird. Doch stimmt das überhaupt? Wir haben bei jemandem nachgefragt, der es wissen muss: Robert Zellerer, Landesdirektor „Die Continentale“ und seit 35 Jahren Berufshaftpflicht-Versicherer zahlreicher Heilpraktiker*innen.

Herr Zellerer, wie viele Heilpraktiker*innen sind derzeit bei Ihnen berufshaftpflichtversichert?

Robert Zellerer: Von insgesamt rund 47.000 bundesweit tätigen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sind derzeit rund 24.000 bei der Continentale mit Ihrer Berufshaftpflicht versichert. Davon entfallen ca. 12.000 auf unsere Landesdirektion: Die Zellerer GmbH, die ihren Sitz in München und somit im Bundesland Bayern hat, in dem von allen 47.000 bundesweit tätigen Heilpraktiker(inne)n nahezu die Hälfte praktiziert.

Wie schätzen Sie die Gefahrenlage in den Heilpraktikerpraxen ein: Kommt es häufig zu Schadensfällen?

Robert Zellerer: Die Gefahrenlage ist definitiv sehr gering! Die Anzahl der Schadensfälle ist dermaßen minimal, dass „Die Continentale“ nicht einmal einen eigenen Punkt in der Schadenstatistik für Heilpraktiker-Risiken vorsieht. Bei anderen Versicherern sieht es ähnlich aus. Weder bei manuellen Therapieverfahren wie Chiropraktik oder Osteopathie, noch bei invasiven wie Akupunktur oder Injektionen gibt es nennenswerte Schäden.

War das schon immer so?

Robert Zellerer: Ich bin nun seit 35 Jahren in dieser Branche aktiv. In dieser Zeit hat sich der jährliche Beitrag für Berufshaftpflicht-Versicherungen von Heilpraktikern beim Unternehmensverbund Continentale nahezu halbiert: von 300,- DM netto (1985) auf 90,- Euro netto (2020). Dagegen hat sich die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden nahezu versechsfacht: von 1.000.000,- DM auf 3.000.000.- Euro. Und dass eine Versicherung den Beitrag nicht senkt bzw. die Versicherungssumme erhöht, wenn tatsächlich viele Schadensfälle vorliegen würden, dürfte wohl jedem einleuchten. Wir Versicherer würden und müssten, wenn Heilpraktiker tatsächlich so schadensträchtig wären, die Beiträge schon entsprechend nach oben anpassen. Und dass man bei 35 Jahren durchaus von einem repräsentativen Zeitraum sprechen kann, steht wohl außer Zweifel: Zahlen lügen nicht!

Wie erklären Sie sich diese positive Entwicklung mit weniger Behandlungsschäden durch Heilpraktiker?

Robert Zellerer: Meiner Meinung nach dürfte das vor allem daran liegen, dass sich das Angebot der Heilpraktikerschulen in diesem Zeitraum qualitativ und quantitativ stark verbessert hat. Die Gefahr der Patienten, wenn sie denn überhaupt jemals gegeben war, hat sich dadurch nachhaltig verringert. Wenn es dann doch mal zur Meldung eines vermeintlichen Schadens kommt, beruht dieser meist eher auf einer falschen Erwartungslage einzelner Patienten, die austherapiert zum Heilpraktiker gehen und dann oft Wunder erwarten – bzw. fordern, weil Heilpraktiker-Behandlungen überwiegend aus der eigenen Tasche zu zahlen sind. Bleibt dieses Wunder dann aus, muss ein Schuldiger gefunden werden, damit man zumindest finanziell noch was rausholen kann... man sollte sich eher fragen, warum die Beiträge für Ärzte immer schneller steigen…

Heißt das: „Alles perfekt!“, oder sehen Sie weiteres Verbesserungspotenzial bzgl. Ausbildung und freier Therapiewahl der Heilpraktiker?

Robert Zellerer: Da gibt es durchaus noch einige Dinge, die weiter verbessert werden könnten. So sollten meiner Meinung nach gewisse Standards eingeführt werden. Diesbezüglich auf einem tollen Weg ist zum Beispiel die „Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf“ (IQHP), die sich u.a. für die folgenden Ziele einsetzt: geregelte Dokumentation der Ausbildungsnachweise für Berufsanwärter, mehr Verantwortung und Kontrollpflichten für die Heilpraktiker-Berufsverbände sowie Schaffung einer gesetzlich-rechtlichen Standesregelung und eines Beschwerde-Management-Centers für Patienten.

Unabhängig vom vorliegenden Zahlenwerk möchten Teile der Politik sowie einige Lobbyisten den Beruf des Heilpraktikers dagegen am liebsten abschaffen. Was halten Sie persönlich davon?

Robert Zellerer: Davon halte ich gar nichts! Man sollte dem mündigen Bürger schon selbst überlassen, welche Behandlung bzw. welchen Behandler er wählt. Und auch die Politik sollte sich ruhig einmal fragen, ob das Heilpraktikerwesen nicht auch für sie zahlreiche Vorteile birgt.

Einmal abgesehen vom wertvollen Beitrag der Heilpraktiker zur Gesundheit der Bevölkerung gibt es übrigens auch finanzielle Vorteile, die ich nochmals anhand einiger konkreter Zahlen erklären möchte: So beträgt das Jahresabrechnungsvolumen aller rund 47.000 hierzulande tätigen Heilpraktiker rund 1 Milliarde Euro, wovon zirka 530 Millionen Euro auf Selbstzahler und 470 Millionen auf Versicherte privater Krankenversicherungen (PKV) entfallen. Bei einer angenommenen Durchschnittshöhe einer Heilpraktiker-Rechnung von 150,- Euro ergibt dies ein Stückzahlvolumen von etwas über 3 Millionen Rechnungen pro Jahr. Geht man nun davon aus, dass der PKV-Versicherte nach Abschaffung des Heilpraktikers zu einem Privatarzt geht, wird die Rechnungshöhe wohl eher 500,- bis 1000,- Euro betragen. Bei Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung würden die Kosten durch den Wechsel vom Heilpraktiker zum Kassenarzt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zwar nicht ganz so explodieren. Dennoch würden auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten steigen, weil ja dann der Kassenpatient, der den Heilpraktiker bisher selbst bezahlt hat, wieder zum Kassenarzt geht, was letztendlich alle gesetzlich Versicherten mitfinanzieren müssten.

Herr Zellerer, ich danke Ihnen für diesen Blick hinter die Kulissen und Ihre offenen Worte.

Der Autor: Johannes W. Steinbach
Das Interview führte Johannes W. Steinbach vom Pressebüro JWS
Das Pressebüro JWS hat seinen Sitz in Konz. Inhaber ist Johannes W. Steinbach, Journalist, Heilpraktiker und Buchautor. Zu den thematischen Schwerpunkten von Pressebüro JWS zählen Medizin/Naturheilkunde, Pharmazie/OTC, Ernährung/Lebensmittel und Handel/Wirtschaft.

Firmenporträt Zellerer GmbH:
Die Zellerer GmbH, München, hat den Status einer Landesdirektion des Versicherungsunternehmens „Die Continentale“. Geschäftsführer Robert Zellerer versichert seit mehr als 35 Jahren Angehörige verschiedener Heil- und Gesundheitsberufe (insbesondere Heilpraktiker) und gilt als profunder Kenner des Heilpraktikerwesens. 2020 wurde unter seiner Federführung u.a. das verbandsunabhängige „Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde“ ins Leben gerufen, das den Zusammenschluss aller Unternehmen zum Ziel hat, die mittelbar oder unmittelbar mit der Naturheilkunde und den Heilpraktikern verbunden sind.

Weitere Informationen zum Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde
www.wirtschaftsbuendnis-naturheilkunde.de

Robert Zellerer, Continentale Landesdirektion im Heilnetz: https://www.heilnetz.de/anbieterinnen/robert-zellerer.html?id=2950

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Ende letzten Jahres hat der Niedersächsische Landtag das „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes“ beschlossen (Nds. GVBl. Nr.: 24/2019, ausgegeben am 20.12.2019, vom 17. Dezember 2019). *§ 7 a: Heilpraktikerwesen (Seite 419)*

Bisher teilte man dem Gesundheitsamt seine Tätigkeitsaufnahme mit, damit klar war, wo man zu erreichen ist, falls es Beschwerden gibt. Nun soll das Amt differenziert dokumentieren.

Was ist zu beachten bei der Anmeldung zur Ausübung der Tätigkeit „Heilpraktiker“ und „Heilpraktiker für Psychotherapie“?

Die Anzeige bedarf der Schriftform. Mit der Anzeige ist die Erlaubnis nach dem Heilpraktiker-Gesetz vorzulegen (beglaubigte Kopie!).

In der Anzeige ist der Familienname, der Geburtsname, die Vornamen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsortes sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben.

Wer bereits vor dem 1. Januar 2020 eine solche Tätigkeit ausgeübt hat, hat die Anzeige bis zum 1. März 2020 zu erstatten.

Ordnungswidrig handelt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeige- bzw. Mitteilungspflicht nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 € geahndet werden.

Auch die Beendigung der Tätigkeit und sonstige Änderungen der angegebenen Daten sind unverzüglich mitzuteilen.

Die Anzeige ist formlos oder als ausgefülltes Formblatt beim zuständigen Gesundheitsamt schriftlich einzureichen.

Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz auf der Homepage der Stadt Hannover

Neues zu den Prüfungen der Heilpraktiker*innen in Niedersachsen

Die schriftliche Überprüfung der Heilpraktiker wurde im März aufgrund von Corona kurzfristig und ersatzlos abgesagt. Die Prüfungen am 14.10.2020 in Celle sollen allerdings stattfinden - unter erheblichen Einschränkungen.

Insgesamt stehen 150 Plätze für den allgemeinen Heilpraktiker und 60 Plätze für den Heilpraktiker für Psychotherapie zur Verfügung. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden im Verhältnis zur Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches kontingentiert - und noch kann die Überprüfung jederzeit wieder abgesagt werden. Der Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V. hat den Dortmunder Rechtsanwalt Dr. René Sasse hinzugezogen, um die Auflagen des Niedersächsischen Landesamt überprüfen zu lassen. 

Er schrieb dazu am 10.08.2020 bereits auf seiner Facebook-Seite: „Die strikte Kontingentierung der Heilpraktikerüberprüfungsplätze in Niedersachsen ist rechtlich problematisch. Der Berufsverband Freie Heilpraktiker hat mich deshalb mit der Prüfung der Rechtslage beauftragt. Wir werden weiter berichten.“

Wir danken dem Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V. für ihren stetigen Einsatz und ihre Unterstützung.

Rechtsgutachten deckt auf!

Wie der Bund Deutscher Heilpraktiker kürzlich berichtete, wurde nun ein verfassungsrechtliches Gutachten zum Heilpraktikerwesen vorgestellt. Ausgangspunkt dafür war, dass der BDH in Kooperation mit dem „Verband Unabhängiger Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.“ Professor Sodan mit dem Gutachten beauftragte, als 2019 das Bundesgesundheitsministerium ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben hatte, welches den Berufsstand des Berufsfeldes beurteilen sollte.

Als zentrales Ergebnis kam dabei heraus, dass jegliche Abschaffungs- oder Reformvorhaben des Heilpraktikerberufes vonseiten der Regierung als verfassungswidrig gelten und demnach nicht tragbar seien. Jedoch könne eine Reform mit einem klar definiertem Berufsrecht dennoch für Sicherheit sorgen. Eine solche Reform könne aus mehreren Ansätzen bestehen; beispielsweise aus einer rein organisatorischen Umstrukturierung, aber auch aus einer vollständigen Umgestaltung der rechtlichen Grundlage. Zukünftig sollen alle Ergebnisse des Gutachtens reflektiert werden und in Absprache mit den anderen Verbänden, sowie mit der Politik diskutiert werden.

Gleichzeitig wurde ein weiteres Gutachten durch Rechtsanwalt Dr. René Sasse erstellt, welches zu einem ähnlichen Ergebnis kam. Laut Sasse gilt das Heilpraktikergesetz weiterhin als rechtskräftiges Bundesrecht.

Vergangenen Anliegen zufolge sollte dieses jedoch beseitigt werden, um ein Ärztemonopol zu erreichen. Das Verschwinden des Heilpraktikergesetzes hätte jedoch die fatale Folge, dass die allgemeine Kurierfreiheit wieder eintreten würde, die zuvor die erlaubnisfreie Ausübung der Heilkunde ermöglichte.

So könne jede Person ohne jegliche Überprüfung den Beruf als Heilpraktiker*in ausüben, was bedeuten würde, dass ein reines Berufsverbot nicht in Kraft treten werde. Zudem führt Sasse aus, dass ein gesetzliches Ärztemonopol aus grundrechtlichen Gründen nicht tragbar sei. Ein solcher Beschluss würde alle Berufsangehörigen, Berufsanwärter*innen und Ausbildungsinstitute, sowie deren Schulungspersonal vorrangig in ihrer Berufsfreiheit betreffen und demnach Artikel 12, die Berufsfreiheit, des Grundgesetzes verletzen.

Das bedeutet, dass alle Heilpraktiker*innen weiterhin berechtigt bleiben, ihren Beruf auszuüben. Dennoch weist Rechtsanwalt René Sasse darauf hin, dass der allgemeine Berufszugang, also die Erteilung der Heilpraktikerzulassung, davon nicht betroffen sei und diese dennoch geschlossen werden könnte.

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